VOLLSTRECKUNGSAUSKUNFT – RECHERCHE DES ARBEITGEBERS
Lohnt sich eine Vollstreckung? Wir ermitteln für Sie den Arbeitgeber bzw. die aktuelle Einkommensquelle in unserer Vollstreckungsauskunft!

Besteht Aussicht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen kann? Beauftragen Sie uns mit einer Vollstreckungsauskunft: Wir ermitteln für Sie die Einkommensquelle (u.a. Arbeitgeber, selbstständige Tätigkeit, Arbeitslosen-/ Krankengeld, Rententräger etc.) sowie Vermögenswerte wie Grundbesitz bzw. Immobilienbesitz. Auf dieser Basis können Sie fundiert über die nächsten rechtlichen Schritte entscheiden und sehen direkt, ob eine Zwangsvollstreckung Aussicht auf Erfolg hat.
Sie haben einen Zwangsvollstreckungstitel erwirkt, wollen pfänden und stellen dann erst fest, dass beim Schuldner nichts zu holen ist?
Informieren Sie sich vorab und führen Sie in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch!
Ihr Titel ist 30 Jahre lang gültig – Selbst, wenn eine anfängliche Vollstreckung nicht erfolgreich war, so werden sich die Lebensumstände Ihres Schuldners erfahrungsgemäß über die Jahre verändern.
WIR VERHELFEN IHNEN ZU IHREM RECHT UND KONTROLLIEREN IN REGELMÄSSIGEN – VON IHNEN ZU DEFINIERENDEN ZEITABSTÄNDEN – DIE LEBENSUMSTÄNDE UND V.A. EINKOMMENSQUELLEN SOWIE VERMÖGENSWERTE IHRES SCHULDNERS
Unsere professionellen Ermittlungen führen wir dabei zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis durch.
Unsere hohe Erfolgsquote von 40-80% (abhängig von der Datenqualität) sowie langjährige Kundenbeziehungen bestätigen unsere Leistungsfähigkeit in diesem Bereich.
DIE HEIDELBERGER RECHERCHEN ERMITTELT FÜR SIE OBJEKTIV – SERIÖS – DISKRET – ZEITNAH UND VOR ALLEM TAGESAKTUELL.
UNSERE LEISTUNGEN IM RAHMEN DER VOLLSTRECKUNGS-RECHERCHE BEINHALTEN FOLGENDES:
- Aktuelle zustellungsfähige Anschrift.
- Recherche der Einkommensquellen: Arbeitgeber, selbstständige Tätigkeit, Arbeitslosen-/ Krankengeld, Rentenversicherungsnummer, etc.
- Bei Bedarf zusätzlich Ermittlung von Immobilienvermögen bzw. Grundbesitz.
- Bei Bedarf zusätzlich Abfrage der aktuellen Einträge im Schuldnerregister, um auf dieser Basis zu prüfen, ob der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft verweigert hat, bzw. ob eine Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen wurde.
UNSERE ERGEBNISSE FASSEN WIR IN EINEM BERICHT ZUSAMMEN. AUF DIESER BASIS KÖNNEN SIE FUNDIERT ÜBER DIE WEITEREN SCHRITTE ENTSCHEIDEN.