ERMITTLUNG VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN

Wir suchen für Sie den aktuellen Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer!

Sie suchen den aktuellen Eigentümer eines Grundstückes? Wir ermitteln den Grundstückseigentümer für Sie!

Ermittlung Grundstückseigentümer
Ermittlung Grundstückseigentümer (Quelle/Copyright: inklfo/Pixabay)

Als Gläubiger wollen Sie wissen, ob Ihr Schuldner am Wohnort Grundstücke oder Immobilien besitzt? Sie sind ein Wohnungsbauunternehmen oder Architekt und suchen den Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie für Ihr Bauvorhaben? Sie möchten privat ein Grundstück kaufen? Sie möchten Werbung anbringen und benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers? All diese Anliegen führen zu einer wichtigen Frage: wem gehört das Grundstück oder die Immobilie?

Ermittlungen „auf eigene Faust“ haben keine Erfolgsgarantie

Offizielle Anfragen zu Eigentümern von Flur- und Grundstücken beim Kataster- oder Grundbuchamt werden oft abgewiesen, weil ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Dieses berechtigte Interesse wird von den Ämtern in der Regel sehr eng definiert. Oft erfüllen nur direkte Anwohner, Käufer (die den Kaufvertrag bereits unterzeichnet haben!) und Gläubiger mit vollstreckbarem Titel dieses berechtigte Interesse. Es ist also gar nicht einfach, Auskünfte über Grundstückseigentümer zu erhalten. Vor allem, wenn man selbst auf die Suche geht oder die eigenen – in diesem Segment meist eher unerfahrenen – Mitarbeiter eingesetzt werden.

30 Jahre Erfahrung – Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Die Heidelberger Recherchen sind seit über 30 Jahren Ihr professioneller Ermittler auch bei der Suche nach Grundstückseigentümern. Wir greifen auf umfangreiche Datenquellen zurück und führen Befragungen im direkten Umfeld der Immobilie bzw. des Flurstücks durch, um die Eigentümer eines bestimmten Grundstücks ausfindig zu machen. Wir helfen Ihnen so dabei, aussagekräftige Auskünfte zum Besitzer eines Grundstücks zu erhalten. Deutschlandweit und mit einer außerordentlich hohen Erfolgsquote. Als berechtigtes Interesse zählt bei uns auch das Kaufinteresse sowie der Bedarf aufgrund des Geschäftsmodells den Grundstückseigentümer zu ermitteln.

Umfangreiches Know-how zum attraktiven Preis

Wir ermitteln für Sie Grundstückseigentümer und teilen Ihnen umgehend die aktuellen Kontaktdaten mit. Unsere professionellen Ermittlungen führen wir dabei zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis durch und stellen eine Rechnung nur im Erfolgsfall. Sie gehen somit keinerlei Risiko ein! Vergleichen Sie einmal unsere Kosten und die Erfolgsquote mit Ihren heutigen internen Kosten beziehungsweise ihrem eigenen Zeitaufwand bei einer privaten Recherche. Sie werden schnell erkennen, dass sich eine Fremdvergabe dieser Leistung sehr lohnen kann. Unsere hohe Erfolgsquote von deutschlandweit im Durchschnitt 85% sowie langjährige Kundenbeziehungen bestätigen unsere Leistungsfähigkeit in diesem Bereich.

Ermitteln des Grundstückseigentümers – Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

  • Wir recherchieren für Sie Eigentümer von Flurstücken und Grundstücken in ganz Deutschland.
  • Wir teilen Ihnen Namen und aktuelle (geprüfte!) Kontaktdaten der jeweiligen Eigentümer (Anschrift und, falls verfügbar, Telefonnummer) mit.
  • Im Rahmen einer nachgewiesenen Zwangsvollstreckung (Titel) wird die Auskunft über offizielle Register eingeholt. Die dort hinterlegte Anschrift wird auf ihre Aktualität hin geprüft und ggfs. korrigiert oder ergänzt.
  • Für Kaufinteressenten (Wohnungsbauunternehmen, Architekten etc.) ermitteln wir Flurstücks- bzw. Grundstückseigentümer durch direkte Umfeldrecherchen. Auch hier werden verfügbare aktuelle Kontaktdaten recherchiert.
  • Unsere Ergebnisse fassen wir bei Einzelanfragen in einem Bericht an Sie zusammen. Bei Anfragen mit größerem Volumen hat sich der Informationsaustausch über Excel-Tabellen bewährt.
    Sollten unsere Ermittlungen nicht erfolgreich sein, erhalten Sie auch keine Rechnung.

Mögliche Gründe für eine Eigentümerermittlung

Für ein Interesse an einer Immobilie/an einem Grundstück gibt es vielfältige Gründe. Hier listen wir Ihnen einige aus unserer langjährigen Erfahrung auf.

  • Kauf- oder Mietinteresse
    Sie haben Interesse daran, die betreffende Immobilie käuflich zu erwerben oder zu mieten.
  • Nachbarschaftsanliegen
    Sie sind ein Nachbar der Besitzer und haben ein Anliegen, das Sie mit dem Eigentümer persönlich klären möchten.
  • Mieteranliegen
    Sie sind der Mieter und möchten den Eigentürmer kontaktieren.
  • Gläubigeranliegen
    Sie sind Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes (beispielsweise Dienstbarkeit oder Überwegungsrecht) und haben Gesprächsbedarf mit dem aktuellen Eigentümer des belasteten Grundstücks.
  • Schadensersatzfragen
    Ihnen ist ein Schaden entstanden (Sie sind auf dem Grundstück im Winter ausgerutscht oder haben anderweitig einen Schaden erlitten) und Sie möchten den Eigentümer der Immobilie schadensersatzpflichtig machen.

Eigentümerermittlung: Einsichtnahme ins Grundbuch

Generell ist dies möglich, allerdings gibt es verschiedene bürokratische Hürden. Die Amtsgerichte führen die Grundbücher auf den Grundbuchämtern, die für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig sind. Die gesetzliche Grundlage bildet die Grundbuchordnung (GBO). Nach § 12 GBO ist die Grundbucheinsicht nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Dies dient vor allem dem Persönlichkeitsschutz des Grundstückseigentümers, da im Grundbuch auch alle Rechte (z.B. Wegerechte) und Verbindlichkeiten (z.B. Hypotheken) hinterlegt sind. Deshalb ist das „berechtigte Interesse“ bei den Grundbuchämtern sehr eng definiert und Dritte können nur unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht erhalten.

Das bedeutet „berechtigtes Interesse“

Bei einem „berechtigten Interesse“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, da die Verwendung eines solchen Begriffes dem Gericht genügend Spielraum lässt, um pflichtgemäßes Ermessen bei der Beurteilung des Einzelfalles anzuwenden. Will man die Mitarbeiter des Grundbuchamtes von einem berechtigten Interesse überzeugen, sollte man sachliche Gründe anführen, die unbefugte Zwecke oder lediglich Neugier von vornherein ausschließen.

Diese Personen haben ein berechtigtes Interesse

Grundstückseigentümer selbst und sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber haben ein berechtigtes Interesse. Das schließt Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit ein. Im entsprechenden Einzelfall ist auch ein wirtschaftliches Interesse ausreichend. So wie etwa von Kreditgebern des Eigentürmers, Gläubigern die sich im Besitz eines Vollstreckungstitels befinden, Grundstücksangrenzern und Mietern, die ermitteln wollen ob ihr Vermieter auch der Eigentürmer der Immobilie ist.

So geht man genau vor

Das berechtigte Interesse wird dem Grundbuchamt vom Interessenten vorgetragen. Bei begründeten Bedenken können die Mitarbeiter dort einen Nachweis des Interesses einfordern. Ist anzunehmen, dass die gewünschten Informationen in nicht zulässiger Weise verwendet werden, wird die Auskunft verweigert. Auch wenn die vorgelegten Nachweise nicht ausreichend sind, wird der Antrag auf Einsichtnahme abgelehnt.

Alternativen, wenn die Anfrage beim Grundbuchamt abgelehnt wurde

Gegen die Entscheidung kann man beim zuständigen Grundbuchrichter vorgehen. Dieser entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Versagung. Wenn man auch hier eine negative Antwort bekommt, kann man eine Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen. Ein Kaufinteresse reicht aber in seltensten Fällen aus, denn wenn man weder in rechtlicher noch tatsächlicher Beziehung zum Eigentürmer steht wird kein berechtigtes Interesse vorliegen.

Alternative Wege zur Ermittlung des Eigentümers einer Immobilie/eines Grundstücks

Sie hatten keinen Erfolg beim Grundbuchamt und müssen dennoch dringend den Eigentümer einer Immobilie ermitteln? Dann sollten Sie etwas Zeit aufbringen können und Recherchearbeit nicht scheuen. Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, wie man an die gewünschten Informationen gelangt.

  • Nachfrage in der Nachbarschaft
    Eine gute Informationsquelle, besonders in kleineren Siedlungen, sind die Nachbarn. Sie kann man zum Eigentümer der entsprechenden Immobilie befragen. In Großstädten könnte sich das aufgrund der größeren Anonymität allerdings schwieriger gestalten.
  • Nachfrage beim Mieter der Immobilie
    Man kann bei vermieteten Immobilien auch die Mieter selbst kontaktieren. Im Eingangsbereich vieler Mietshäuser befinden sich oft „schwarze Bretter“ bzw. Aushänge, die wichtige Informationen zur Hausverwaltung bereithalten.
  • Briefkontakt aufnehmen
    Formulieren Sie ihr Interesse in Briefform und werfen Sie das Schreiben in den Briefkasten des Objektes. Insofern es keinen Briefkasten gibt, ist es ratsam, den Brief gut sichtbar an der Haustür zu befestigen.
  • Durchführung einer Internet-Recherche
    Auch eine umfassende Recherche im Internet kann zum gewünschten Erfolg verhelfen. Dabei geben Sie die Anschrift der betreffenden Immobilie in verschiedene Suchmaschinen ein. Mit etwas Glück erscheint diese in einem Telefonbuch oder Adressverzeichnis.
  • Immobilienmakler konsultieren
    Natürlich kann man auch einen Fachmann in Sachen Immobilien zu Rate ziehen. Ortsansässige Immobilienmakler verfügen oft über umfassende Kontakte und ein breites Netzwerk.
  • Strafanzeige stellen
    Haben Sie ein strafrechtliches Anliegen, dann reicht es aus, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Die Beamten werden den Eigentümer dann von Amtswegen für Sie ermitteln.
    Schneller, zuverlässiger und meist kostengünstiger erhalten Sie die Information von erfahrenen Recherchedienstleistern, die auf die Ermittlung von Grundstückseigentümern seit Jahrzehnten spezialisiert sind.
DIE HEIDELBERGER RECHERCHEN GMBH ERMITTELT FÜR SIE SERIÖS – DISKRET – TAGESAKTUELL – ERFOLGSABHÄNGIG.
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